Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der Lanic UG (haftungsbeschränkt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der Lanic UG (haftungsbeschränkt)
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der Lanic UG (haftungsbeschränkt), Feldstraße 39, 66787 Wadgassen (im Folgenden „Dienstleister“), und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. - Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen kommt durch die schriftliche Annahme des vom Dienstleister unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. - 3. Leistungsumfang
3.1. Der Dienstleister erbringt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot.
3.3. Unter der Bezeichnung „Immobilienservice“ bietet der Dienstleister ausschließlich nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten an. Dazu zählen insbesondere Hausmeisterleistungen, Reinigungsdienste, kleinere Instandhaltungen, Gartenpflege sowie Winterdienst. Leistungen, die einer gewerberechtlichen Erlaubnis gemäß § 34c GewO bedürfen – wie z. B. Maklertätigkeit, Hausverwaltung oder Vermittlung von Immobilien – sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsangebots. -
4. Vergütung
4.1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag bzw. Angebot festgelegten Preis.
4.2. Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 60 % des Gesamtauftragswertes fällig. Diese Anzahlung dient der Absicherung von Materialkosten, Kapazitätsbindung sowie Vorbereitung der Leistung.
4.4. Die Restzahlung (40 %) ist unmittelbar nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach Mitteilung der Fertigstellung.
4.5. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.- 4a Rücktritt und Entschädigung bei Stornierung
4a.1. Der Kunde kann den Auftrag vor Beginn der Ausführung stornieren. In diesem Fall behält sich der Dienstleister das Recht vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Nettoauftragswertes zu berechnen, sofern keine höheren nachweisbaren Kosten entstanden sind (z. B. Materialbestellungen, Planung, Reservierung von Kapazitäten).
4a.2. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der Entschädigung verrechnet.
4a.3. Meldet sich der Kunde nach verbindlicher Auftragserteilung nicht mehr zurück oder blockiert den Projektablauf (z. B. durch Nichterscheinen zu Terminen oder Verweigerung notwendiger Mitwirkung), kann der Dienstleister nach zwei erfolglosen Kontaktversuchen und schriftlicher Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt die Regelung zur Entschädigung gemäß § 4a.1 entsprechend.
4a.4. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. - Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Der Kunde hat die erbrachte Leistung unverzüglich nach deren Erbringung auf etwaige Mängel zu prüfen und diese dem Dienstleister umgehend mitzuteilen. - Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Dienstleister ungehinderten Zugang zu den vereinbarten Einsatzorten hat. Zudem stellt der Kunde – soweit erforderlich – Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung. - Abnahme der Leistung
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Dienstleistung nach Durchführung gemeinsam mit dem Dienstleister abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung und ist keine schriftliche Mängelanzeige erfolgt, gilt die Leistung als abgenommen. - Höhere Gewalt
Der Dienstleister haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterverhältnisse, Streiks, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse). - Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien (z. B. Pflanzen, Streugut, Baustoffe) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. - Haftung
10.1. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. - Vertraulichkeit
Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. - Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. - Kündigung
13.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
13.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. - Mahngebühren
Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. - Schlussbestimmungen
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters in Wadgassen. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.